1. Allgemeines
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Preise
Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich ab der zentralen Versandstelle unseres Transporteurs und rein netto, zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer. Anfallende Nachnahmekosten trägt der Kunde.
3. Zahlung
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, wir können einen höheren Verzugszins nachweisen. Während des Zahlungsverzuges berechnen wir 3,- Euro pro Mahnschreiben.
3.3 Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei der Bank darüber frei verfügen können. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
3.4 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so können wir Sicherheitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung erkennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wurde.
3.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
4. Höhere Gewalt
4.1 Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretene Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung vor Genehmigungen, insbesondere Import- und Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten eintreten.
4.2 Verzögert sich die Lieferung nicht nur vorübergehend, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 4.1 genannten Fällen ausgeschlossen.
5. Lieferzeit, Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen
5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Ware bis zum Fristablauf zum Versand bereitgestellt haben.
5.2 Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
5.3 Die Wahl der günstigsten Versandart liegt in unserer Entscheidung. Verpackung und Versandart bestimmen wir nach unserem sachkundigen Ermessen. Sonderwünsche bezüglich der Versandart und Verpackung berücksichtigen wir, stellen aber alle dadurch entstehenden Kosten dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung.
5.4 Sendungen, die in sichtbar mangelhaftem Zustand bei unseren Kurden eintreffen, sind abzuweisen und dem Transportunternehmen zwecks Regulierung des Schadens sofort zurückzugeben. Sollte ein Transportschaden bei Erhalt der Ware nicht offensichtlich sein, hat unser Kunde einen solchen Schaden unverzüglich nach Feststellung dieses Schadens uns und dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen.
5.5 Die Gefahr der Beschädigung und Zerstörung geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an der zentralen Versandstelle unseres Transporteurs zum Versand bereitgestellt haben und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versandkosten oder Transport durch eigene Transportpersonen übernommen haben.
5.6 Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.
6. Mängelhaftung
6.1 Der Kunde muß uns Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel spätestens 3 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Angabe der zur Identifizierung der Ware notwendigen Daten, wie z. B. Bestelldaten, Rechnungs- und Lieferscheinnummern anzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Rechte aus der Mängelhaftung für diese Mängel.
6.2 Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen.
6.3 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Ware liefern. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Fehler aufweisen oder die Nachbesserung erfolglos sein, kann der Kunde nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder, bei nicht unerheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe der
Ziffer 7.2 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung gebracht wurde, werden nicht übernommen.
6.4 Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit wir nicht wegen Körperschäden haften, |
unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, insoweit eine darüber hinaus gehende Garantie übernommen oder den Mangel arglistig verschwiegen haben, oder zwingend eine längere gesetzliche Frist vorgesehen ist.
6.5 Beanstandungen an der gelieferten Ware sollen unter Angabe der zur Identifizierung der Ware notwendigen Daten, wie z. B. Bestelldaten, Rechnungs- und Lieferscheinnummern schriftlich geltend gemacht werden.
7. Haftungsbegrenzung
7.1 Bei Lieferverzug ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5% pro vollendeter Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5% des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Der Schadensersatzansprung statt der Leistung gemäß Ziff. 7.2 wird dadurch nicht berührt. Der Kunde informiert uns spätestens bei Vertragsschluß über Vertragsstrafen, die gegenüber seinem Abnehmer gelten.
7.2 Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden, noch bei Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.3 Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Körperschäden und wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) und Begleichung eines etwa sich zu Lasten des Kunden ergebenen Kontokorrentsaldos vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder der von uns angenommenen Wechsel dauert unser Eigentumsvorbehalt bis zur Wechsel- oder Scheckeinlösung.
8.2 Die Vorbehaltsware wird vom Kunden für uns verwahrt. Er hat sie gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der im vorhergehenden Satz genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften zustehen und/oder seine sonstigen Ersatzansprüche an uns ab. Sobald das Eigentum auf den Kunden übergeht, entfällt die Abtretung.
8.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf von unserem Kunden nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen regelmäßigen Geschäftsverkehrs veräußert werden. Die unserem Kunden daraus erwachsenden Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe im Voraus an uns ab.
8.4 Übersteigt der Wert der danach gegebenen Sicherung unsere noch offenen Lieferungsforderungen um mehr als 10%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Kunden zur Freigabe unserer Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.5 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sowie Factoring dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
8.6 Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
8.7 Kommt der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Kunde, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.
9. Sonstiges
9.1 Unsere Produkte sind Markenwaren, die nur in unveränderten und unversehrten Originalbehältnissen verkauft werden dürfen. Die Markennamen SIGVARIS®, DELILAH® und SAMSON® sind als Warenzeichen gesetzlich geschützt.
9.2 Verbesserungen bzw. Änderungen unserer Produkte sowie Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten.
9.3 Verpackungen nehmen wir an unserem Geschäftssitz innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zurück. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung und Entsorgung. Ist der Kunde privater Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung ist die Rücksendung und Entsorgung für ihn kostenlos. Die Verpackung muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach Sorten sortiert zurückgegeben werden.
9.4 Die personenbezogenen Daten unserer Käufer werden gespeichert und maschinell verarbeitet. Diese Daten werden nur zur rechtmäßigen Auftragserfüllung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist Memmingen. 10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist Memmingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. 10.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Stand: Juli 2008
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